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Gassi -Unmut und Haftungsfragen verhindern

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8 Jahre 1 Monat her #6206 von Ina
TASSO - NEWSLETTER 02.2016

Unmut und Haftungsfragen verhindern

Für Hunde und ihre Halter gibt es beim Gassi gehen neben der Giftködergefahr auch andere Herausforderungen zu meistern. Denn vor allem an stark frequentierten Orten kommt es auf einen rücksichtsvollen Umgang an: ob picknickende Familien im Park, Sportler oder andere Hunde – es gibt neben einer möglichen Leinenpflicht einiges zu beachten.

Oft erwecken Fahrradfahrer oder Inlineskater und Jogger das Interesse des Hundes. Bellend rennt er dem vermeintlichen Ziel hinterher, denn nicht immer sind Hundefreilaufflächen durch Hecken oder Umzäunungen abgegrenzt. So kommt es manchmal zu Situationen, in denen Mensch oder Tier verletzt werden. Zu seinem eigenen Schutz ist es unumgänglich, seinen Hund immer abrufen zu können. Denn nicht selten versuchen Jogger oder Fahrradfahrer den vermeintlichen Angreifer aus Angst über Fußtritte fern zu halten. „Erleidet der Mensch durch den Hund einen Schaden – selbst wenn der Hund ihn gar nicht berührt, sondern beispielsweise ein Radfahrer vor Schreck stürzt und sich verletzt – können dem Hundehalter gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden. Dabei kann je nach Verletzung oder Schaden, zum Beispiel wenn der Fahrradfahrer eine Kopfverletzung oder bleibende Schäden erleidet, schnell eine hohe Summe an Schadensansprüchen und Schmerzensgeldforderung entstehen. Nicht nur der Verletzte selbst, sondern beispielsweise auch dessen Krankenkasse, die die Behandlung und die Operation bezahlt und auch der Arbeitgeber, der den Lohn fortzahlt, werden ihre Ansprüche bei dem Hundehalter geltend machen. Deshalb sollte jeder Hundehalter eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen“, empfiehlt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries.

Auch im Umgang mit Familien mit Kindern können Missverständnisse und gefährliche Situationen entstehen: Reagiert ein Kind verunsichert auf den nahenden Hund oder läuft sogar davon, kann es ebenfalls zu einer Gefährdung auf beiden Seiten kommen, auch wenn der Hund den freundlichen Kontakt. „Gerade bei fremden Kindern sollten Sie zur Sicherheit aller Beteiligten und aus Rücksicht verhindern, dass Ihr Hund zu den Kindern gelangen kann“, gibt Ann-Kathrin Fries zu bedenken.

Nicht selten gehen sich Hundehalter gegenseitig bereits von weitem aus dem Weg. Meist ruft der eine dem anderen die Frage nach dem Geschlecht des Hundes, oder ob er sich mit dem eigenen vertragen könnte, entgegen. Kommt es doch zu einem Unfall zwischen mehreren Hunden, ist die nachträgliche Feststellung der Schuld nicht einfach: „In solchen Fällen ist es immer schwierig zu ermitteln, welcher Hund an welchen Verletzungen die Schuld trägt. Für den Halter des verletzten Hundes besteht jedoch die Möglichkeit, sich einen der beteiligten anderen Hundehalter aussuchen, den er wegen der Kosten in Anspruch nehmen möchten. Der Hundehalter, der vom Halter des geschädigten Hundes ausgesucht wurde, kann sich dann bei Bedarf um einen Ausgleich mit den anderen beteiligten Hundehaltern kümmern. Eine mögliche Mitschuld des verletzten Hundes wird jedoch immer geprüft werden müssen“, erklärt Ann-Kathrin Fries.

Liebe Grüße
Ina mit Ella & Souris

... und den Beaglejungs ganz tief im Herzen



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8 Jahre 1 Monat her - 8 Jahre 1 Monat her #6215 von moro
Leider ist es so, dass für jeden Schaden erst einmal der Hund bzw. sein Halter verantwortlich gemacht wird. Das Gegenteil nachzuweisen, ist häufig äußerst mühsam, wenn man denn überhaupt Erfolg hat. Deshalb ist es in meinen Augen absolut wichtig, eine Hundehalter-Haftpflicht abzuschliessen. Die kann viel Ärger und Sorgen ersparen und schenkt Ruhe.

Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe. die wir hinterlassen, wenn wir gehen (A. Einstein)
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